Der Gesetzgeber hat zum 23.12.2020 die Beauftragung von Immobilienmaklern neu geregelt. Damit Ihre Anfrage bearbeitet werden kann, ist wie bisher ein Maklervertrag erforderlich. Dieser bedarf nunmehr der Textform. Mit wenigen Klicks kann dies umgesetzt werden. Klicken Sie dazu auf den Link unter dem untenstehenden angefragten Objekt. Hinweis: Sofern Sie mit uns einen Maklervertrag über den untenstehenden Link schließen, können Sie diesen binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen widerrufen. Der Abschluss des Maklervertrages, alle Unterlagen, sowie Besichtigungen sind kostenfrei. Ein Provisionsanspruch entsteht erst, wenn ein notariell beurkundeter und wirksamer Kaufvertrag zustande kommt. Damit Ihre Anfrage weiter bearbeitet werden kann, folgen Sie bitte dem Link zum Abschluss des Maklervertrages.
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Waldgrundstück Flur Nr. 1056, Gemarkung Günzach
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Wiesengrundstück Flur Nr. 575
Wir können Ihnen eventuell weitere Flächen im Bereich Schongau mit bis zu
20 ha mit Rückpacht durch den Verkäufer anbieten. Falls Sie Interesse haben
können Sie sich schon jetzt vormerken lassen.
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Grünland Fl.Nr. 1281, Gemarkung Frankenried
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